Klicke oben links auf das Menü-Icon, um das Inhaltsverzeichnis
aufzurufen.
Suchen:
Tom Fuhr
In der Held 7
53343 Wachtberg
tom.fuhr[at]web.de
Präambel
Wir erleben neue politische Zeiten mit vielfältigen Herausforderungen für
Deutschland - sowohl international als auch national. Deutschland ist
weltweit ein anerkannter Partner. Die Wirtschaft boomt, noch nie waren
so viele Menschen in Arbeit und Beschäftigung. Das ist auch Ergebnis
der Regierungszusammenarbeit von CDU, CSU und SPD.
Das Wahlergebnis zeigt aber auch, dass viele Menschen unzufrieden
waren. Daraus werden wir die entsprechenden Schlüsse ziehen. Wir wollen
sichern, was gut ist, aber gleichzeitig den Mut zur Erneuerung und
Veränderung beweisen.
Wir werden die Probleme anpacken, die die Menschen in ihrem Alltag
bewegen, und uns mutige Ziele für die nächsten vier Jahre setzen. Wir
werden für Stabilität und Zusammenhalt ebenso wie für Erneuerung und
Sicherheit in unserem Land arbeiten.
Die großen Fragen unserer Zeit wollen wir entschlossen lösen. Wir
wollen:
einen neuen europapolitischen Aufbruch,
den sozialen Zusammenhalt in unserem Land stärken und die entstandenen
Spaltungen überwinden,
unsere Demokratie beleben,
dass die Menschen bei uns die vielfältigsten Chancen nutzen und in
Sicherheit leben können,
die Familien stärken und gleiche Bildungschancen für alle,
unser Land erneuern, in die Zukunft investieren und Innovationen
fördern, damit wir unseren Wohlstand ausbauen und auch zukünftig mit
der weltweiten Dynamik mithalten können,
den digitalen Wandel von Wirtschaft, Arbeit und Gesellschaft für
alle Menschen positiv gestalten,
einen größeren Beitrag leisten, um weltweit zu besseren
Lebensbedingungen und Chancen beizutragen.
Wir wollen eine stabile und handlungsfähige Regierung bilden, die
das Richtige tut. Dabei streben wir einen politischen Stil an, der die
öffentliche Debatte belebt, Unterschiede sichtbar bleiben lässt und
damit die Demokratie stärkt.
Europa
Neuer Aufbruch für Europa
Demokratie und Solidarität
Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen
Chancen und Gerechtigkeit
Frieden und globale Veranwortung
Um diese Ziele zu erreichen, wollen wir die EU in ihrer Handlungsfähigkeit
stärken, insbesondere auch das Europäische Parlament.
Wir wollen die EU finanziell stärken, damit sie ihre Aufgaben besser
wahrnehmen kann: Dafür werden wir bei der Erstellung des nächsten
mehrjährigen Finanzrahmens Sorge tragen./p>
Dabei befürworten wir auch spezifische Haushaltsmittel für
wirtschaftliche Stabilisierung und soziale Konvergenz und für die
Unterstützung von Strukturreformen in der Eurozone, die Ausgangspunkt
für einen künftigen Investivhaushalt für die Eurozone sein können.
Wir sind auch zu höheren Beiträgen Deutschlands zum EU-Haushalt
bereit.
Wir wollen in diesem Sinne und insbesondere auch in enger Partnerschaft
mit Frankreich die Eurozone nachhaltig stärken und reformieren, sodass
der Euro globalen Krisen besser standhalten kann.
Wir wollen fiskalische Kontrolle, wirtschaftliche Koordinierung in der
EU und der Eurozone sowie den Kampf gegen Steuerbetrug und aggressive
Steuervermeidung vorantreiben.
Die dazu aus den Mitgliedstaaten und von der EU-Kommission vorgelegten
Vorschläge werden wir prüfen.
Den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wollen wir zu einem
parlamentarisch kontrollierten Europäischen Währungsfonds weiterentwickeln,
der im Unionrecht verankert sein sollte.
Insgesamt lassen wir uns davon leiten, dass die EU für Solidarität
zwischen den Mitgliedstaaten ebenso wie für ihre Bürgerinnen und Bürger
stehen muss.
Das Prinzip der wechselseitigen Solidarität muss auch für den EU-Haushalt
gelten.
Zugleich muss auch künftig das Prinzip gelten, dass Risiko und
Haftungsverantwortung verbunden sind.
Die Erneuerung der EU wird nur gelingen, wenn Deutschland und Frankreich
mit ganzer Kraft gemeinsam dafür arbeiten. Deshalb wollen wir die
deutsch-französische Zusammenarbeit weiter stärken und erneuern.
Ein neuer Elysee-Vertrag ist hierzu ein erster und wichtiger Schritt.
Deutschland und Frankreich müssen insbesondere auch Innovationsmotor sein
und werden dies in Vorhaben, wie der Erforschung künstlicher Intelligenz,
unter Beweis stellen.
Wir wollen gemeinsame Positionen möglichst zu allen wichtigen Fragen
der europäischen und internationalen Politik entwickeln und in Bereichen,
in denen die EU mit 27 Mitgliedstaaten nicht handlungsfähig ist,
vorangehen.
Neuer Aufbruch für Europa
Die Europäische Union ist ein historisch einzigartiges Friedens- und
Erfolgsprojekt und muss es auch künftig bleiben. Sie verbindet wirtschaftliche
Integration und Wohlstand mit Freiheit, Demokratie und sozialer
Gerechtigkeit. Kern dieser europäischen Vision ist, dass die EU ihre
gemeinsame politische und wirtschaftliche Kraft nutzt, um Frieden nach
außen und Sicherheit und Wohlstand nach innen zu schaffen. Deutschland hat
Europa unendlich viel zu verdanken. Auch deshalb sind wir seinem Erfolg
verpflichtet. Für Deutschland ist ein starkes und geeintes Europa der beste
Garant für eine gute Zukunft in Frieden, Freiheit und Wohlstand.
Die globalen Kräfteverhältnisse haben sich in den letzten Jahren
grundlegend verändert - politisch, wirtschaftlich und militärisch. Neue
Schwerpunktsetzungen der USA, das Erstarken Chinas und die Politik
Russlands machen deutlich: Europa muss sein Schicksal mehr als bisher
in die eigenen Hände nehmen. Nur gemeinsam hat die EU eine Chance, sich
in dieser Welt zu behaupten und ihre gemeinsamen Interessen
durchzusetzen. Nur gemeinsam können wir unsere Werte und unser
solidarisches Gesellschaftsmodell, das sich mit der Sozialen
Marktwirtschaft verbindet, verteidigen.
Deshalb braucht die EU eine Erneuerung und einen neuen Aufbruch.
Demokratie und Solidarität
Wir wollen den Zusammenhalt Europas auf Basis seiner demokratischen
und rechtstaatlichen Werte auf allen Ebenen vertiefen und das Prinzip
der wechselseitigen Solidarität stärken.
Wir wollen, dass sich Deutschland aktiv in die Debatte über die
Zukunft der EU und eine Stärkung der europäischen Integration
einbringt.
Wir wollen ein Europa der Demokratie mit einem gestärkten
Europäischen Parlament und einem lebendigen Parlamentarismus auf
nationaler, regionaler und kommunaler Ebene.
Wir wollen Europa bürgernäher und transparenter machen und dadurch
neues Vertrauen gewinnen.
Die demokratischen und rechtsstaatlichen Werte und Prinzipien, auf
denen die europäische Einigung ruht, müssen noch konsequenter als bisher
innerhalb der EU durchgesetzt werden.
Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen
Investitionen in Europa sind Investitionen in eine gute Zukunft
unseres Landes. Wachstum und Wohlstand in Deutschland sind auf das Engste
mit Wachstum und Wohlstand in Europa verknüpft.
Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihre Wachstumskräfte im
Kontext der Globalisierung stärken, um zukunftsgerechte Arbeitsplätze in der
EU zu sichern und neue zu schaffen: Das ist Basis unseres künftigen
Wohlstands.
Die Soziale Marktwirtschaft, die auf Unternehmensverantwortung,
Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung und einer fairen Verteilung des
erwirtschafteten Wohlstands beruht, braucht eine Renaissance, gerade in
Zeiten der Digitalisierung.
Wir stärken in der EU die strategische Forschungspolitik, die
Innovationsfähigkeit und vollenden den digitalen Binnenmarkt.
Wir wollen die Investitionskräfte in Europa auch dadurch stärken,
dass wir Initiativen wie das europäische Investitionsprogramm EFSI,
fortführen und ausbauen.
Chancen und Gerechtigkeit
Europa muss ein Kontinent der Chancen sein, besonders für junge
Menschen. Sie sind Europas Zukunft. Wir wollen, dass junge Menschen ihre
Hoffnungen auf Europa setzen können. Wir wollen, dass sie gute Jobs
finden, sich frei und mobil in Europa bewegen können, dass sie im
Austausch mit anderen Freundschaften schließen und europäisches
Zusammenleben praktisch erfahren können. Deshalb wollen wir die
Jugendarbeitslosigkeit mit mehr Mitteln der EU bekämpfen und die
Austauschprogramme wie Erasmus+ ausbauen.
Soziale Grundrechte, insbesondere das Prinzip des gleichen Lohns für
gleiche Arbeit am gleichen Ort in der EU wollen wir in einem Sozialpakt
stärken. Wir wollen faire Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer und eine bessere Koordinierung der Arbeitsmarktpolitik.
Wir wollen einen Rahmen für Mindestlohnregelungen sowie für nationale
Grundsicherungssysteme in den EU-Staaten entwickeln. Wer konsequent gegen
Lohndumping und soziale Ungleichheiten in wirtschaftlich schwächeren
Ländern in Europa kämpft, sichert auch den Sozialstaat und die Soziale
Marktwirtschaft in Deutschland.
Wir wollen faire Mobilität fördern, jedoch missbräuchliche
Zuwanderung in die Systeme der sozialen Sicherheit unterbinden.
Wir wollen mehr Vergleichbarkeit von Bildungsstandards in der EU.
Wir bekämpfen Steuerdumping, -betrug und -vermeidung und Geldwäsche
gleichermaßen international und in der EU. Wir unterstützen eine gerechte
Besteuerung großer Konzerne, gerade auch der Internetkonzerne Google,
Apple, Facebook und Amazon.
Unternehmen dürfen sich künftig nicht mehr ihrer gesellschaftlichen
Verantwortung entziehen können, indem sie die Staaten der EU
gegeneinander ausspielen. Steuerdumping muss unterbunden werden.
Wir unterstützen eine gemeinsame, konsolidierte Bemessungsgrundlage
und Mindestsätze bei den Unternehmenssteuern. Es muss damit das Prinzip
gelten, dass das Land des Gewinns auch das Land der Besteuerung ist.
Wir wollen mit Frankreich zusammen hierfür eine Initiative ergreifen,
auch um eine europäische Antwort auf internationale Veränderungen und
Herausforderungen in diesem Bereich, nicht zuletzt in den USA, zu
geben.
Die Einführung einer substantiellen Finanztransaktionssteuer wollen
wir zum Abschluss bringen.
Frieden und globale Verantwortung
Globale Herausforderungen brauchen europäische Antworten. Wir sind uns
einig in der klaren Absage an Protektionismus, Isolationismus und
Nationalismus. Wir brauchen international mehr und nicht weniger
Kooperation.
Lokale Herausforderungen können nur lokal wirklich gelöst werden.
Deshalb brauchen wir gelebte Subsidiarität, auch um die Handlungsspielräume
von Kommunen und Ländern zu stärken.
Die gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik muss im Sinne
einer Friedensmacht Europa gestärkt werden. Sie muss dem Prinzip eines
Vorrangs des Politischen vor dem Militärischen folgen und auf
Friedenssicherung, Entspannung und zivile Krisenprävention ausgerichtet
sein. Wir wollen die Zusammenarbeit bei der Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (PESCO) stärken und mit Leben füllen.
In der Flüchtlings- und Migrationspolitik muss die EU ihrer
humanitären Verantwortung gerecht werden und zugleich Migration besser
ordnen und steuern. Wir wollen Fluchtursachen umfassend bekämpfen, die
Außengrenzen der EU wirksamer gemeinsam schützen sowie eine solidarische
Verantwortungsteilung in der EU schaffen.
Wir wollen mit einer kohärenten Afrika-Strategie die Zusammenarbeit
mit Afrika auf allen Ebenen ausbauen.
Wir wollen eine offene und faire Handelspolitik, die allen zugutekommt
undauf Wachstum, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit zielt.
Die EU muss beim Klimaschutz international eine Vorreiterrolle einnehmen
und für eine ambitionierte Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens
eintreten.
Die EU braucht auch eine gemeinsame Außen- und
Menschenrechtspolitik.
Wirtschaft, Digitalisierung und Bürokratie
Die Soziale Marktwirtschaft ist der Motor, der unser Land wirtschaftlich
nach vorn gebracht hat. Digitalisierung, Globalisierung, Klimawandel und
abnehmender gesellschaftlicher Zusammenhalt stellen uns vor zahlreiche
Herausforderungen.
Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung
Vollbeschäftigung
Fachkräftestrategie/ -einwanderungsgesetz
Freier und fairer Handel in der Welt
Verbesserung regionale Wirtschaftsstruktur
Gründungskultur in Deutschland fördern
Modernisierung des Kartellrechts
Steuerliche Förderung von Unternehmen
Ausbau Gigabit-Netze bis 2025
Digitalisierung der Verwaltung/ digitales Portal
Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung
Wir wollen mit Hilfe der Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft, wie
fairer Wettbewerb, Unternehmerverantwortung, Sozialpartnerschaft,
Mitbestimmung und gerechte Verteilung des erwirtschafteten Wohlstands,
die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir auch in zehn, fünfzehn Jahren
noch Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung haben. Eine starke Wirtschaft
bedeutet für uns immer auch, dass alle gerecht an den Erfolgen beteiligt
werden.
Ziel Vollbeschäftigung
Unser Ziel ist Vollbeschäftigung. Insbesondere Langzeitarbeitslose
gilt es, besser zu fördern und zu aktivieren und ihnen den (Wieder)
Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Sozialabgaben wollen wir
im Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei unter 40 Prozent
stabilisieren.
Fachkräftestrategie/ -einwanderungsgesetz
Um dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen, werden wir eine
Fachkräftestrategie entwickeln und sie auf drei Säulen stellen:
die inländischen, die innereuropäischen und die internationalen
Potenziale. Im Inland setzen wir uns vor allem für eine bessere
Beschäftigung von Frauen, die Qualifizierung von geringqualifizierten
Beschäftigten und bessere Rahmenbedingungen für ältere Beschäftigte
ein.
Diese Aufgaben erfordern eine stärkere gemeinsame Verantwortung von
Arbeitgebern und Arbeitnehmern für die berufsbezogene Weiterbildung.
Zudem wollen wir durch Qualifizierung und Weiterbildung
Langzeitarbeitslosen und Bildungsabbrechern bessere Chancen auf dem
Arbeitsmarkt ermöglichen. Um Deutschland für qualifizierte internationale
Fachkräfte noch attraktiver zu machen, wollen wir ein
Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschieden, mit dem wir den
Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland ordnen und
steuern.
Freier und fairer Handel in der Welt
Wir wollen freien und fairen Handel in der Welt. Protektionismus
lehnen wir ab und setzen vorrangig auf multilaterale Vereinbarungen.
Im europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA sind zukunftsweisende
Regelungen für den Schutz von Arbeitnehmerrechten, öffentlicher
Daseinsvorsorge und für einen fortschrittlichen Investitionsschutz
vereinbart worden. Dies muss auch für künftige Handelsabkommen gelten.
Wir werden das Außenhandelsförderinstrumentarium, insbesondere in Bezug
auf neue Märkte und mit dem Schwerpunkt Afrika, weiterentwickeln.
Verbesserung regionale Wirtschaftsstruktur
Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur" soll weiterhin auch und gerade die
wirtschaftlichen Strukturprobleme ländlicher und städtischer Räume
adressieren. Wir werden ein gesamtdeutsches Fördersystem für
strukturschwache Regionen entwickeln, das allen Bundesländern gerecht
wird.
Gründungskultur in Deutschland fördern
Wir fördern die Gründungskultur in Deutschland, indem wir etwa im
ersten Jahr der Gründung die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß
reduzieren und die Bedingungen für Wagniskapital verbessern. Im Rahmen
eines Bürokratieabbaugesetzes III werden wir insbesondere die
Statistikpflichten verringern. Wir schaffen Strukturen, die Neugründer
und Nachfolger in der Start- und Übergangsphase unterstützen. Europäische
Vorgaben werden wir nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen
versehen. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Einführung des
Prinzips "One in, one out" ein.
Modernisierung des Kartellrechts
Wir brauchen eine Modernisierung des Kartellrechts in Bezug auf die
Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaftswelt. Für die
Vereinbarkeit des Kartellrechts mit dem Genossenschaftswesen, das wir
stärken wollen, werden wir die entsprechenden Bedingungen schaffen.
Steuerliche Förderung von Unternehmen
Wir werden insbesondere für forschende kleine und mittelgroße
Unternehmen eine steuerliche Förderung einführen, die bei den Personal-
und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung ansetzt. Investitionen
von Unternehmen in die Digitalisierung werden wir durch steuerliche
Anreize unterstützen.
Ausbau Gigabit-Netze bis 2025
Wir wollen den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis zum
Jahr 2025 erreichen.
Hierfür werden wir die Erlöse aus der Vergabe der UMTS- und 5G-Lizenzen
zweckgebunden bereitstellen.
Dabei sollen zukünftig nur die Ausbauschritte förderfähig sein, die mit
Glasfasertechnologie ausgebaut werden.
Die Lizenzvergabe werden wir mit Ausbauauflagen kombinieren, um
bestehende Funklöcher zu schließen und 5G dynamisch aufzubauen.
Wir gehen von einem öffentlichen Finanzierungsbedarf von zehn bis zwölf
Mrd. Euro in dieser Legislaturperiode aus. Dabei wollen wir Synergien mit
den Ländern sicherstellen.
Digitalisierung der Verwaltung/ digitales Portal
Wir wollen die Digitalisierung der Verwaltung und werden ein zentrales,
einheitliches digitales Portal für Bürger und Unternehmen schaffen.
Die Umsetzung werden wir mit großer Dynamik in dieser Legislaturperiode
vorantreiben.
Wir werden gemeinsam mit unseren französischen Partnern ein öffentlich
verantwortetes Zentrum für künstliche Intelligenz errichten.
Verkehr und Infrastruktur
Moderne, saubere und bezahlbare Mobilität
Investitionshochlauf fortführen
Fahrverbote vermeinden/ Luftreinhaltung
Moderne, saubere und bezahlbare Mobilität
Mobilität ist eine zentrale Grundlage für individuelle Freiheit und
gesellschaftlichen Wohlstand, für wirtschaftliches Wachstum und für
Arbeitsplätze in allen Regionen. Wir wollen deshalb für alle Menschen in
Deutschland eine moderne, saubere und bezahlbare Mobilität organisieren
und dabei die gesellschaftlichen Herausforderungen wie demografischer
Wandel, Urbanisierung, Anbindung ländlicher Räume und Globalisierung
meistern. Dazu werden wir unsere Infrastruktur weiter ausbauen und
modernisieren und die großen Chancen von digitalen Innovationen, wie
automatisiertes und vernetztes Fahren und von alternativen Antrieben auf
allen Verkehrsträgern, nutzen.
Investitionshochlauf fortführen
Wir werden den Investitionshochlauf auf einem Rekordniveau für die
Verkehrsinvestitionen mindestens auf dem heutigen Niveau fortführen.
Wir werden die Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) erhöhen und dynamisieren.
Wir werden ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz verabschieden.
Damit wollen wir deutliche Verbesserungen und noch mehr Dynamik in den
Bereichen Verkehr, Infrastruktur, Energie und Wohnen erreichen.
Fahrverbote vermeiden/ Luftreinhaltung verbessern
Wir wollen Fahrverbote vermeiden und die Luftreinhaltung verbessern.
Die Mobilitätspolitik ist dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet.
Wir wollen die Klimaziele von Paris erreichen und dabei soziale
Belange berücksichtigen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
gewährleisten und bezahlbare Mobilität sicherstellen.
Dafür bedarf es eines ganzen Bündels von Maßnahmen, wie zum Beispiel
der Förderung von Elektromobilität, des Öffentlichen Personennahverkehrs
und des Schienenverkehrs; effizienteren und sauberen Verbrennungsmotoren
inklusive Nachrüstungen sowie der Verstetigung der Mittel im Rahmen des
Nationalen Forums Diesel. Wir setzen uns dabei für ein gemeinsames und
koordiniertes Vorgehen von Bund, Ländern, Kommunen, Unternehmen und
Gewerkschaften ein.
Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht
SPD und Union bekennen sich beide zum Ziel der Vollbeschäftigung. Dazu
gehört auch, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, eine
Perspektive eröffnet wird.
Mit einem ganzheitlichen Ansatz wollen wir die Qualifizierung,
Vermittlung und Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt
vorantreiben. Dazu schaffen wir ein neues Regelinstrument im SGB II
"Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle" und ermöglichen auch in den
Ländern den Passiv-Aktiv-Transfer. Wir stellen uns eine Beteiligung von
150 000 Menschen vor. Die Finanzierung des Programms muss über den
Eingliederungstitel gewährleistet werden, den wir hierfür um eine Mrd.
Euro jährlich aufstocken werden.
Wir werden den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozent
senken.
Mit dem Ziel, breiten Bevölkerungsteilen einen beruflichen Aufstieg
und die Beschäftigungsfähigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt
nachhaltig zu fördern, wollen wir gemeinsam mit den Sozialpartnern eine
nationale Weiterbildungsstrategie entwickeln.
Wir werden das Angebot der Bundesagentur für Arbeit so ausgestalten,
dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf
Weiterbildungsberatung haben.
Wir werden das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für
Weiterbildung stärken.
Nach drei Monaten Arbeitslosigkeit soll die Bundesagentur für Arbeit mit
den betroffenen Menschen Maßnahmen entwickeln, um ihre
Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig zu fördern.
Wir wollen die Zumutbarkeit bei der Vermögensverwertung und das
Schonvermögen im SGB II überprüfen.
Wir wollen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2019 evaluieren.
Das Zeitalter der Digitalisierung wollen wir als Chance für mehr und
bessere Arbeit nutzen.
Wir wollen deshalb neue Geschäftsmodelle fördern und gleichzeitig die
Tarifbindung stärken. Die Arbeit auf Abruf nimmt zu, wir wollen
jedoch sicherstellen, dass der Arbeitnehmer ausreichend Planungs- und
Einkommenssicherheit in dieser Arbeitsform hat.
Wir wollen einen Rahmen schaffen, in dem Unternehmen, Beschäftigte und
die Tarifpartner den vielfältigen Wünschen und Anforderungen in der
Arbeitszeitgestaltung gerecht werden können. Wir wollen Familien in
ihrem Anliegen unterstützen, mehr Zeit füreinander zu haben und die
Partnerschaftlichkeit zu stärken. Wir werden dazu Modelle entwickeln,
mit denen mehr Spielraum für Familienzeit geschaffen werden kann.
Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete
Teilzeit eingeführt. Gegenüber dem Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des
Teilzeitrechts werden folgende Änderungen vereinbart:
Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der
Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während
der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit.
Der neue Teilzeitanspruch nach diesem Gesetz gilt nur für Unternehmen,
die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigen.
Für Unternehmensgrößen von 45 bis 200 Mitarbeitern wird eine
Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, dass lediglich einem pro angefangenen
15 Mitarbeitern der Anspruch gewährt werden muss. Bei Überschreitung
dieser Grenze kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen.
Der Arbeitgeber kann eine befristete Teilzeit ablehnen, wenn diese
ein Jahr unter- oder fünf Jahre überschreitet. Die Tarifvertragsparteien
erhalten die Möglichkeit, hiervon abweichende Regelungen zu
vereinbaren.
Nach Ablauf der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit kann der
Arbeitnehmer frühestens nach einem Jahr eine erneute Verringerung der
Arbeitszeit verlangen.
Familie, Frauen und Kinder
Familien
Kinder stärken - Kinderrechte im Grundgesetz
Mehr Gleichberechtigung für Frauen und Männer
Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und Kindern
Familien
Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Sie zu stärken und zu
entlasten ist unser Ziel. Wir werden alle Familien finanziell
entlasten, die Kinderbetreuung verbessern und mehr Zeit für Familie
ermöglichen. Die Rechte der Kinder werden gestärkt. CDU/CSU und SPD sind
sich in den folgenden Punkten einig:
Das Kindergeld als bewährte und wirksame familienpolitische Leistung
werden wir in dieser Legislaturperiode pro Kind um 25 Euro pro Monat
erhöhen - in zwei Teilschritten (zum 01.07.2019 um zehn Euro, zum
01.01.2021 um weitere 15 Euro). Gleichzeitig steigt der steuerliche
Kinderfreibetrag entsprechend.
Wir werden ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut schnüren:
Dazu wollen wir zur Entlastung einkommensschwacher Familien den
Kinderzuschlag erhöhen. Gemeinsam mit dem Kindergeld soll der
Mindestbedarf des sächlichen Existenzminimums (derzeit 399 €) gedeckt
werden. Wir werden die harte Abbruchkante abschaffen und sorgen so dafür,
dass die Leistung bei steigendem Einkommen langsam ausläuft. Damit wollen
wir die Leistungsbereitschaft fördern und Anreize zur Aufnahme und
Steigerung von Erwerbsarbeit der Eltern setzen. Wir wollen die
Beantragung dieser Leistung für Familien entbürokratisieren und die
Antragstellung dort, wo es möglich ist, mit Anträgen auf weitere
Leistungen zusammenführen. Auch die Bedarfe für Bildung und Teilhabe
werden wir verbessern, unter anderem sollen hierzu das
Schulstarterpaket erhöht und die Eigenanteile zur
gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für
Schülerbeförderung entfallen.
Wir wollen die bestmögliche Betreuung für unsere Kinder und die
bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu unterstützen wir Länder
und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung
der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Angebot an
Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den
Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit. Dafür werden wir jährlich laufende
Mittel zur Verfügung stellen. Hierbei wollen wir sowohl die Vielfalt der
Betreuungsangebote beibehalten als auch die Länderkompetenzen wahren.
Die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder
(JFMK) werden wir hierzu entsprechend umsetzen.
Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter schaffen. Dabei werden wir auf Flexibilität achten,
bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen
bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die
schulischen Angebote berücksichtigen. Für die Ausgestaltung wollen wir
das SGB VIII nutzen.
Kinder stärken – Kinderrechte ins Grundgesetz
Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern.
Mehr Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Mit dem Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen haben wir in der
vergangenen Legislaturperiode einen Meilenstein gesetzt. Diesen Weg
werden wir weitergehen und bei der regelmäßigen Berichterstattung der
Bundesregierung ein besonderes Augenmerk auf Unternehmen ohne Frauen in
Führungspositionen legen, die sich eine Zielgröße "Null" geben. Wir
wollen die Wirksamkeit des Gesetzes verbessern, indem wir die
Nichteinhaltung der Meldepflicht für Zielvorgaben für Vorstände und
Führungsebenen und die Begründungspflicht bei der Angabe Zielvorgabe
"Null" sanktionieren entsprechend den Bestimmungen des §335 HGB.
Dem öffentlichen Dienst kommt für die Gleichstellung von Frauen und
Männern eine Vorbildfunktion zu. Wir wollen daher die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen
Dienstes bis 2025 erreicht haben.
Dazu werden wir dieses Ziel für den Geltungsbereich des
Bundesgleichstellungsgesetzes festschreiben. Wir wollen prüfen, wie eine
Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes für die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der
Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst auf Unternehmen mit
wesentlicher Bundesbeteiligung umgesetzt werden kann.
Strukturelle Ungleichgewichte von Frauen am Arbeitsmarkt, die zur
Entgeltlücke wesentlich beitragen, wollen wir gezielt abbauen. Dazu
werden wir unter anderem finanzielle Ausbildungshürden bei Sozial- und
Pflegeberufen abbauen und streben Ausbildungsvergütungen an.
Beschäftigte in Unternehmen ab 200 Beschäftigten können seit dem 6.
Januar 2018 erstmals einen individuellen Auskunftsanspruch geltend machen
und Auskunft über die Entgeltstrukturen im Unternehmen verlangen. Für
Betroffene werden wir bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
gezielte Beratungs- und Unterstützungsangebote schaffen. Im Juli 2019 ist
eine erste Evaluation zur Wirksamkeit des Gesetzes durch die
Bundesregierung vorzulegen. Dabei werden wir ein besonderes Augenmerk
auf die Erfüllung der entsprechenden Berichtspflichten und
Auskunftsansprüche legen. Auf der Grundlage der ersten Erfahrungen ist
über weitere erforderliche Schritte zu entscheiden.
Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und Kindern
Wir werden ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von
Gewalt betroffenen Frauen und Kindern auflegen und die Hilfestrukturen
verbessern. Um von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern den gesicherten
Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern zu ermöglichen, werden wir
einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen einberufen. Ziel der
Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die adäquate finanzielle
Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten
Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Wir sind in diesem Zusammenhang bereit,
ein Investitions- und Sanierungsprogramm aufzulegen,
Weiterqualifizierungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeit/innen und
spezifische psychosoziale Hilfen für traumatisierte Kinder und Frauen.
Um für die betroffenen Frauen den Zugang zu ermöglichen und ihnen bei
der Tragung der Unterbringungskosten zu helfen, werden wir prüfen, ob und
wie weit im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes eine vorläufige
Übernahme der Kosten bei gleichzeitigem Übergang der Unterhaltsforderung
auf den Kostenträger verankert werden kann.
Wir werden das bundesweite Hilfetelefon für von Gewalt betroffene
Frauen ausbauen, besser bewerben und durch adäquate Online-Beratungsangebote
ergänzen.
Die anonymisierte Beweissicherung bei Gewalt- und Missbrauchsfällen
werden wir in ganz Deutschland ermöglichen.
Bildung und Forschung
Bildung, Wissenschaft und Forschung sind die Schlüsselthemen für
Deutschlands Zukunft. Es gilt, technologische, wissenschaftliche und
soziale Innovationen zu fördern, gerechte Bildungschancen für alle zu
gewährleisten und ein hohes Qualifikationsniveau zu sichern. Die
Freiheit der Wissenschaft ist für uns konstitutiv. Für das Chancenland
Deutschland werden wir zusätzliche Mittel mobilisieren. Dabei sind
folgende Projekte prioritär:
Wir wollen die Bildungschancen in Deutschland im gemeinsamen
Schulterschluss von Bund und Ländern verbessern. Dafür wollen wir einen
nationalen Bildungsrat einrichten. Wir werden eine
Investitionsoffensive für Schulen in Deutschland auf den Weg
bringen. Diese umfasst zusätzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm
die Unterstützung der Länder bei ihren Investitionen in die
Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und
Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen. Dazu
werden wir die erforderliche Rechtsgrundlage in Art. 104c GG anpassen
(Streichung des Begriffs "finanzschwache" in Bezug auf die Kommunen).
Die Kultushoheit bleibt Kompetenz der Länder. Wir werden einen
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen.
Dabei werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und
die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden
Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die
schulischen Angebote berücksichtigen. Für die Ausgestaltung wollen wir
das SGB VIII nutzen.
Die Bundesaufwendungen für Studienplätze im Rahmen des Hochschulpaktes
sind für die Hochschulen unverzichtbar. Um vor dem Hintergrund der anhaltend
hohen Studiennachfrage eine qualitativ hochwertige Lehre sicherzustellen,
werden wir die Bundesmittel auf Grundlage des neu geschaffenen Art.
91b GG dauerhaft verstetigen. Die konkreten Förderkriterien können
periodisch mit den Ländern und Hochschulen ausverhandelt werden. Für uns
stehen die Qualität von Forschung und Lehre und die Berufschancen der
Studierenden (Absolventenstudien) im Mittelpunkt. Gleichzeitig wollen
wir die Weiterbildungsangebote der Hochschulen ausweiten.
Das Ausbildungsförderungsgesetz des Bundes (BAföG) wird ausgebaut und
die Leistungen werden deutlich verbessert. Unser gemeinsames Ziel ist es,
die förderbedürftigen Auszubildenden wieder besser zu erreichen und bis
2021 eine Trendumkehr, d.h. einen Aufwuchs bei der Zahl der Geförderten, zu
erreichen. Wir werden die Stipendienkultur und Begabtenförderwerke in
Deutschland weiter stärken.
Die Berufliche Bildung werden wir mit einem Berufsbildungspakt
modernisieren und stärken. Dazu gehören eine Ausstattungsoffensive für
berufliche Schulen vor dem Hintergrund der Digitalisierung und eine
Novelle des Berufsbildungsgesetzes. In diesem Rahmen werden wir eine
Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern. Wir werden
mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Meister-BAföG")
finanzielle Hürden für den beruflichen Aufstieg abbauen. Zudem wollen
wir innovative Qualifizierungswege wie die höhere Berufsbildung und das
duale Studium stärken. Im Interesse der Fachkräftesicherung bei Sozial-
und Pflegeberufen werden wir finanzielle Ausbildungshürden abbauen und
streben Ausbildungsvergütungen an.
Deutschland muss ein Innovationsland bleiben. Deshalb vereinbart der
Bund gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft, bis 2025 mindestens
3,5 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung aufzuwenden.
Für strukturschwache Regionen, in denen es an unternehmerischer
Innovationskraft fehlt, werden wir zielgenaue Förderinstrumente
entwickeln, z.B. durch das Programm "WIR – Wandel in der Region durch
Innovation". Die östlichen Bundesländer werden wir bei ihren Anstrengungen
in der Wissenschafts- und Innovationspolitik besonders unterstützen.
Die Hightech-Strategie wird weiterentwickelt und auf die großen
gesellschaftlichen Herausforderungen fokussiert. Dabei werden wir neue
Instrumente zur Förderung von Sprunginnovationen und des Wissenstransfers
in die Wirtschaft entwickeln. Umfassende Technologieoffenheit in der
Forschungsförderung ist ein wichtiges Grundprinzip unserer
Forschungspolitik.
Den Pakt für Forschung und Innovation setzen wir ab dem Jahr 2021
mit einem jährlichen Aufwuchs von mindestens drei Prozent auf Basis der
bewährten Bund-Länder-Schlüssel fort.
Rente, Gesundheit und Pflege
Rente
Gesundheit
Pflege
Rente
Die Rente muss für alle Generationen gerecht und zuverlässig sein. Dazu
gehört die Anerkennung der Lebensleistung und ein wirksamer Schutz vor
Altersarmut.
Vertrauen in die langfristige Stabilität der gesetzlichen
Rentenversicherung ist ein hohes Gut in unserem Sozialstaat. Deshalb
werden wir die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48% bis zum
Jahr 2025 gesetzlich absichern. Dafür werden wir in 2018 die
Rentenformel ändern und parallel dazu eine Rentenkommission "Verlässlicher
Generationenvertrag" einrichten, die sich mit den Herausforderungen
der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen
Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen ab dem Jahr 2025
befassen wird. Sie soll eine Empfehlung für einen verlässlichen
Generationenvertrag vorlegen. Dabei streben wir eine doppelte Haltelinie
an, die Beiträge und Niveau langfristig absichert.
Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder
erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein
regelmäßiges Alterseinkommen 10 % oberhalb des regionalen
Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden. Berechtigt sind Versicherte,
die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw.
Pflegezeiten aufweisen.
Voraussetzung für den Bezug der "Grundrente" ist eine
Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung.
Dabei wollen wir klarstellen, dass die Bezieher von Grundsicherung im
Alter in ihrem selbst genutzten Haus oder ihrer Wohnung im Regelfall
weiterhin wohnen können.
Die Abwicklung der "Grundrente" erfolgt durch die Rentenversicherung.
Bei der Bedürftigkeitsprüfung arbeitet die Rentenversicherung mit den
Grundsicherungsämtern zusammen.
Wir werden diejenigen besser absichern, die aufgrund von Krankheit
ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können. Wir wollen die
Anhebung der Zurechnungszeiten beschleunigen, indem wir das jetzt
vorgesehene Alter von 62 Jahren und drei Monaten in einem Schritt auf
65 Jahre und acht Monate anheben. Danach wird die Zurechnungszeit in
weiteren Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze
auf das Alter 67 angehoben.
Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest und wollen in diesem Rahmen die
private Altersvorsorge weiterentwickeln.
Wir wollen Möglichkeiten und Anreize zum freiwilligen längeren Arbeiten
und damit auch das Angebot der Flexi-Rente nachhaltig gestalten.
Um den sozialen Schutz von Selbständigen zu verbessern, wollen wir
eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle
Selbständigen einführen, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind.
Dabei sollen diese zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und –
als Optout-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten
wählen können. Zudem werden wir die Mindestkrankenversichungsbeiträge
für kleine Selbstständige reduzieren.
Mit dem zweiten Kindererziehungsjahr in der Rente für Geburten vor
1992 haben wir einen ersten Schritt getan. Wir wollen die
Gerechtigkeitslücke schließen: Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die
Welt gebracht haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit
in der Rente angerechnet bekommen. Wir wollen die Mütterrente II
einführen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut.
Diese Verbesserungen bei der Mütterrente durch einen 3. Punkt sollen für
Mütter gelten, die drei und mehr Kinder vor 1992 zur Welt gebracht
haben.
Der Bund wird schrittweise einen höheren Anteil bei den Erstattungen
an die Rentenversicherung für die Ansprüche aus den Sonder- und
Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR übernehmen und damit die
ostdeutschen Bundesländer entlasten (AAÜG).
Gesundheit
Kranke, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung müssen auf die
Solidarität der Gesellschaft vertrauen können. Wir werden sicherstellen,
dass alle auch zukünftig eine gute, flächendeckende medizinische und
pflegerische Versorgung von Beginn bis Ende ihres Lebens erhalten,
unabhängig von ihrem Einkommen und Wohnort.
Die Zusammenarbeit und Vernetzung im Gesundheitswesen müssen ausgebaut
und verstärkt werden. Zur Erreichung einer sektorenübergreifenden
Versorgung wollen wir nachhaltige Schritte einleiten, insbesondere bei
der Notfallversorgung. Zu einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung
gehört für uns neben einer gut erreichbaren ärztlichen Versorgung auch
eine wohnortnahe Geburtshilfe, Hebammen und Apotheken vor Ort. Darüber
hinaus sind deutlich erhöhte Investitionen in Krankenhäuser für
Umstrukturierungen, neue Technologien und Digitalisierung notwendig.
Wir wollen die schrittweise Einführung von kostendeckenden Beiträgen
zur Gesetzlichen Krankenversicherung aus Steuermitteln für die Bezieher
von ALG II.
Wir werden die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen
Krankenversicherung wiederherstellen. Die Beiträge zur Krankenversicherung
sollen künftig wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten
geleistet werden.
Pflege
Wir wollen die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und
Krankenpflege sofort und spürbar verbessern. Es werden Sofortmaßnahmen
für eine bessere Personalausstattung in der Altenpflege und im
Krankenhausbereich ergriffen und dafür zusätzliche Stellen zielgerichtet
gefördert.
Wir wollen die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif stärken.
Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir dafür sorgen, dass
Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen.
Im Krankenhausbereich streben wir eine vollständige Refinanzierung
von Tarifsteigerungen an, verbunden mit der Nachweispflicht, dass dies
auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt.
Wir wollen 8 000 neue Fachkraftstellen im Zusammenhang mit der
medizinischen Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen schaffen.
Dem Sofortprogramm müssen weitere Schritte folgen. Deshalb entwickeln
wir verbindliche Personalbemessungsinstrumente, auch im Hinblick auf die
Pflegesituation in der Nacht.
Dieses Programm umfasst unter anderem eine Ausbildungsoffensive,
Anreize für eine bessere Rückkehr von Teil- in Vollzeit, ein
Wiedereinstiegsprogramm, eine bessere Gesundheitsvorsorge für die
Beschäftigten sowie eine Weiterqualifizierung von Pflegehelfern zu
Pflegefachkräften.
Wir wollen in einer "Konzertierten Aktion Pflege" eine bedarfsgerechte
Weiterentwicklung der Situation in der Altenpflege. Dazu gehören
insbesondere Angebote in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in
der Tages- und Nachtpflege, die besonders pflegende Angehörige
unterstützen. Deren Situation wollen wir auch durch einen besseren Zugang
zu Rehabilitationsleistungen verbessern.
Den Auftrag an Kassen und Krankenhäuser, Personaluntergrenzen für
pflegeintensive Bereiche festzulegen, werden wir dergestalt erweitern,
dass in Krankenhäusern derartige Untergrenzen für alle bettenführenden
Abteilungen eingeführt werden.
Wir wollen das Schulgeld für die Ausbildung in den Heilberufen
abschaffen, so wie es in den Pflegeberufen bereits beschlossen wurde.
Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig
erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen
werden.
Finanzen und Steuern
Union und SPD wollen die finanziellen Spielräume, die aufgrund der
guten wirtschaftlichen Lage bestehen, verantwortlich und sozial
ausgewogen für politische Gestaltung nutzen. Wir sind uns über das Ziel
eines ausgeglichenen Haushalts ohne neue Schulden einig.
Union und SPD wollen insbesondere untere und mittlere Einkommen beim
Solidaritätszuschlag entlasten. Wir wollen den Soli schrittweise
abschaffen und in dieser Wahlperiode mit einem deutlichen ersten Schritt
beginnen durch den rund 90 % aller Soli-Zahler durch eine Freigrenze
(mit Gleitzone) vollständig vom Soli entlastet werden.
Wir werden die Steuerbelastung der Bürger nicht erhöhen. Die
Abgeltungssteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des
automatischen Informationsaustausches abgeschafft; an dem Ziel der
Einführung einer Finanztraktionssteuer im europäischen Kontext halten
wir fest. Geringverdiener werden wir bei Sozialbeiträgen entlasten
(Ausweitung Midi-Jobs). Wir wollen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung
und Geldwäsche effizient und unbürokratisch im nationalen und
internationalen Rahmen bekämpfen.
Für die Jahre 2018 bis 2021 sind nach der Finanzplanung des Bundes für
die Haushaltsaufstellung (51. Finanzplan) Ausgaben von 1,392 Billionen
Euro vorgesehen.
Über die dort eingeplanten Maßnahmen hinaus wollen wir den absehbaren
finanziellen Spielraum der nächsten vier Jahre für prioritäre Ausgaben
in den folgenden Schwerpunkt-Bereichen nutzen:
Investitionen in Zukunft: Bildung, Forschung, Hochschulen,
Digitalisierung
Maßname
Summe 2018-21
Programm Ganztagsschule / Ganztagsbetreuung
2,00
Aufstiegsfortbildung in der beruflichen Bildung
0,35
Reform BAföG
1,00
Nachfolge Hochschulpakt (ab 2021)
0,60
Anteil Bund am schrittweisen Erreichen 3,5 %-Ziel Forschung und Entwicklung
bis 2025
2,00
Breitbandausbau
Fond
Summe (Mrd.)
5,95
Familie, Kinder und Soziales
Maßname
Summe 2018-21
Erhöhung Kindergeld und Kinderfreibetrag (Anteil Bund)
Internationale Verantwortung bei Sicherheit und Entwicklung
Maßname
Summe 2018-21
Erhöhung des Etats für Verteidigung und der ODA-Quote
2,0
Summe (Mrd.)
2,0
Entlastung der Bürger
Maßname
Summe 2018-21
Solidaritätszuschlag
10,0
Summe (Mrd.)
10,0
Mit den Versteigerungserlösen der 5G-Lizenzen wollen wir einen
Investitionsfonds einrichten, der für den Ausbau der digitalen
Infrastruktur zur Verfügung steht.
Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur
Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten
(Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, Unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit insgesamt weiteren acht
Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam, wo erforderlich,
effizienter neu aus. Die kommunalen Steuerquellen werden wir sichern.
Wir wollen durch die konkrete Programmgestaltung sicherstellen, dass
die Mittel, die der Bund für definierte Aufgaben, zum Beispiel den
sozialen Wohnungsbau, an andere Gebietskörperschaften gibt, auch
vollständig für genau diese Zwecke eingesetzt werden.
Weitere Maßnahmen, auf die sich die Koalition einigt, können finanziert
werden, wenn sich zusätzliche finanzielle Spielräume ergeben oder eine
entsprechende Gegenfinanzierung sichergestellt ist. Diese Spielräume
wollen wir uns auch durch eine umfassende Aufgabenkritik sowie eine
regelmäßige Überprüfung der Ausgaben auf Effektivität und Effizienz
erarbeiten.
Innen, Recht und Verbraucherschutz
Pakt für den Rechtsstaat
Recht
Prävention
Stärkung der Zivilgesellschaft
Volksinitiative, -befragung, -entscheid
Verbraucherschutz
Sport
Pakt für den Rechtsstaat
Wir werden den Rechtsstaat handlungsfähig erhalten. Dies stärkt auch
das Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie.
Die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern wollen wir um zusätzlich
15 000 Stellen (7 500 im Bund, 7 500 in den Ländern) ausbauen. Auch für
die Länder streben wir eine zeitnahe Umsetzung an.
Wir werden einen Pakt für den Rechtsstaat schließen. Bestandteil dieses
Paktes sind mindestens 2 000 neue Stellen in der Justiz (Gerichte,
Staatsanwaltschaften, Vollzugsbehörden) sowie eine bessere IT- und
Gebäudeausstattung sowie effiziente Verfahren.
Eine erfolgreiche Digitalisierungsstrategie setzt Datensicherheit
voraus. IT-Strukturen müssen sicher betrieben werden können. Wir sind uns
einig, dass dort, wo Sicherheitsstandards nicht eingehalten werden
können, Handlungsbedarf besteht.
Es müssen gemeinsam zwischen Bund und Ländern, möglichst sogar in ganz
Europa, Sicherheitsstandards für die IT-Strukturen und den Schutz der
kritischen Infrastruktur entwickelt werden.
Die Sicherheitsbehörden brauchen gleichwertige Befugnisse im
Umgang mit dem Internet wie außerhalb des Internets. Die Zusammenarbeit
von Bund und Ländern bei der Cyberabwehr soll ausgebaut, verbessert und
strukturell neu geordnet werden.
Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität werden wir
konsequent bekämpfen. Dafür werden wir auch den Zoll stärken.
Wir wollen keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit in Deutschland.
Dazu gehört die Erarbeitung eines gemeinsamen Musterpolizeigesetzes
(gemäß IMK-Beschluss). Beim Umgang mit terroristischen Gefährdern wollen
wir gemeinsame Standards, verbindlichen Umgang, einheitliche Praxis und
klare Zuständigkeitsregelungen.
Wir werden die Europäische Sicherheitskooperation verstärken.
Wir werden den Zivil- und Katastrophenschutz sachgemäß und den heutigen
Anforderungen entsprechend strukturieren und ausstatten.
Recht
Eine moderne Gesellschaft braucht modernes Recht in den Bereichen:
Opferschutz
Folgen der Digitalisierung (z. B. Personengesellschaftsrecht,
Europa-GmbH, haftungsrechtliche Fragen)
Urheberrecht
Familienrecht/ Abstammungsrecht
Betreuungsrecht/ Selbstbestimmung
Gleichberechtigung/ Vielfalt
Strafprozessordnung (z. B. DNA-Analysen)
Prävention
Zur Bekämpfung und Vorbeugung von Kriminalität aller Art ist
Prävention genauso wichtig wie eine konsequente Antwort des Rechtsstaates.
Dabei wollen wir die Erkenntnisse aus kriminologischen Fakten und
wissenschaftlichen Studien berücksichtigen. Beispielhaft werden wir die
Programme für den Einbruchschutz (KfWProgramm) verstetigen und ausbauen.
Stärkung der Zivilgesellschaft
Die Stärkung der freiheitlichen Demokratie muss allen am Herzen liegen!
Deshalb wollen wir Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und der
Zivilgesellschaft umsetzen:
Nachhaltige Absicherung von qualitativ guten Programmen zur
Demokratieförderung und Extremismusprävention
Stärkung politischer und kultureller Bildung (beispielhaft
unterstützen wir das "Forum Recht")
Bessere Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem
Engagement, dazu wollen wir bestehende Regelungen entbürokratisieren
Gemeinnützigkeitsrecht verbessern
Bundesfreiwilligendienst ausbauen
Programme gegen Rechtsextremismus ausbauen
Programme gegen Linksextremismus ausbauen
Programme gegen Antisemitismus ausbauen
Programme gegen Islamismus und Salafismus ausbauen
Der Gewalt gegen Polizeibeamte, Rettungskräfte und anderen
Repräsentanten des Staates muss auf allen Ebenen konsequent
entgegengewirkt werden.
Volksinitiative, -befragung, -entscheid
Wir werden eine Expertenkommission einsetzen, die Vorschläge erarbeiten
soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-
repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung
und direkter Demokratie ergänzt werden kann. Zudem sollen Vorschläge zur
Stärkung demokratischer Prozesse erarbeitet werden.
Verbraucherschutz
Wir wollen den Verbraucherschutz auch in der digitalen Welt sicherstellen.
Gleiches Recht für alle muss durch Netzneutralität und
diskriminierungsfreien Netzzugang gewährleistet werden.
Durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage werden wir die
Rechtsdurchsetzung für den Verbraucher verbessern.
Sport
Wir wissen um die überragende Bedeutung des Sports gerade für die
Integration, Inklusion und den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Neben
der wichtigen Aufgabe des Breitensports werden wir die beschlossene
Reform der Förderung des Leistungssports mit allen Beteiligten umsetzen
und dafür deutlich mehr Mittel bereitstellen.
Migration und Integration
Zuwanderung
Erwerbsmigration
Gelingende Integration
Effizientere Verfahren
Zuwanderung
Grundrecht auf Asyl nicht antasten: Wir bekennen uns strikt zum
Recht auf Asyl und zum Grundwertekatalog im Grundgesetz, zur Genfer
Flüchtlingskonvention, zu den aus dem Recht der EU resultierenden
Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags sowie zur
UN-Kinderrechtskonvention.
Wir sind stolz auf die Integrationsleistung unseres Landes, insbesondere
auf das vielfältige ehrenamtliche Engagement in den Städten und Gemeinden.
Wir sind uns darüber einig, dass die Integrationsfähigkeit unserer
Gesellschaft nicht überfordert werden darf.
Integrationsfähigkeit bemisst sich dabei nicht nur daran, wie die
Aufnahme und Integration zugewanderter Menschen in die Gesellschaft
gelingt, vielmehr beinhaltet sie auch unseren Anspruch, die
Lebensbedingungen der hier lebenden Menschen gerade angesichts der zu
bewältigenden Zuwanderung zu berücksichtigen (Versorgung mit Kita-Plätzen,
Schulen, Wohnungen etc.).
Deswegen setzen wir unsere Anstrengungen fort, die Migrationsbewegungen
nach Deutschland und Europa angemessen mit Blick auf die
Integrationsfähigkeit der Gesellschaft zu steuern und zu begrenzen, damit
sich eine Situation wie 2015 nicht wiederholt.
Bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen, die Erfahrungen
der letzten zwanzig Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen
und den unmittelbar steuerbaren Teil der Zuwanderung – das Grundrecht auf
Asyl und die GFK bleiben unangetastet – stellen wir fest , dass die
Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend
Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement,
abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge
und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000
nicht übersteigen werden. Dem dient auch das nachfolgende
Maßnahmenpaket.
Es soll eine Fachkommission der Bundesregierung eingesetzt werden, die
sich mit den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit befasst und
einen entsprechenden Bericht dem Deutschen Bundestag zuleitet.
Wir wollen Fluchtursachen bekämpfen, nicht die Flüchtlinge.
Entwicklungszusammenarbeit verbessern
Ausbau humanitären Engagements
Engagement für Friedenssicherung ausweiten (u.a. Stärkung
internationaler Polizeimissionen)
Faire Handels- und Landwirtschaftspolitik (faire Handelsabkommen)
Verstärkter Klimaschutz
Restriktive Rüstungsexportpolitik
Wir werden eine Kommission "Fluchtursachen" im Deutschen Bundestag
einrichten.
Wir treten ein für ein gemeinsames europäisches Asylsystem
einschließlich eines fairen Verteilmechanismus für Schutzbedürftige.
Wir unterstützen eine Politik der EU, die verhindern soll, dass
kriminelle Schlepper und Schleuser entscheiden, wer nach Europa kommt.
Wir wollen die Zusammenarbeit mit UNHCR, IOM, Herkunfts- und
Transitstaaten weiter ausbauen. Zur Sicherung der Freizügigkeit innerhalb
Europas gehört ein wirksamer Schutz der europäischen Außengrenzen.
Dazu wollen wir Frontex zu einer echten Grenzschutzpolizei
weiterentwickeln. Bis der Schutz der EU-Außengrenzen effektiv
funktioniert, sind Binnengrenzkontrollen vertretbar.
Wir unterstützen europäische Beschlüsse zur Verteilung von
Flüchtlingen (Relocation) und leisten einen angemessenen Beitrag zu
Aufnahmekontingenten humanitär Schutzbedürftiger (Resettlement). Die
Größenordnung dieses aus humanitären Motiven erfolgenden legalen Zugangs
muss jedoch von der Größenordnung des Zugangs humanitär Schutzsuchender
insgesamt abhängen.
Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär
Schutzbedürftige läuft aus. Anstelle des bisherigen Gesetzes mit einem
generellen Familiennachzug für subsidiär Geschützte tritt eine Neuregelung,
mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären
Gründen wie folgt geregelt wird:
Im Rahmen der Gesamtzahl ermöglichen wir 1000 Menschen pro Monat den
Nachzug nach Deutschland. Im Gegenzug laufen die EU-bedingten 1000
freiwilligen Aufnahmen pro Monat von Migranten aus Griechenland und
Italien aus.
Dieser Familiennachzug wird nur gewährt,
wenn es sich um Ehen handelt, die vor der Flucht geschlossen
worden sind,
keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden,
es sich nicht um Gefährder handelt,
eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist.
Mit der gesetzlichen Neuregelung wollen wir Anreize ausschließen,
die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter
Gefährdung des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise
vorgeschickt werden.
In den Deutschen Bundestag wird im Januar ein Gesetz eingebracht,
das den Status quo (Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär
Geschützte) so lange verlängert bis die obenstehende Neuregelung in
Kraft gesetzt ist. Mit dieser Abrede ist untrennbar verbunden die
unverzügliche Erarbeitung und Verabschiedung der oben genannten
gesetzlichen Regelung bis zum 31.07.2018.
Erwerbsmigration
Der Teil der Migration, den wir steuern können, muss sich primär an den
volkswirtschaftlichen Interessen unseres Landes orientieren. Wir wollen
ein modernes, in sich konsistentes Migrationsrecht schaffen. Dabei streben
wir an, alle Migrationsfragen analog zur Systematik des Sozialgesetzbuchs
grundlegend und einheitlich zu kodifizieren.
Als ersten Teil dieses Gesetzbuches regeln wir die Fachkräfteeinwanderung.
Wir wollen damit den Zuzug qualifizierter Fachkräfte nach Deutschland
attraktiver machen sowie ordnen und steuern.
In diesen Kontext gehört auch eine Verbesserung und Vereinfachung für
den Aufenthalt langjährig Geduldeter, die die Integrationsanforderungen
im Sinne von § 25 a und b des Aufenthaltsgesetzes erfüllen.
Die Förderung nach der 3plus2-Regelung für Auszubildende wollen wir
bundesweit einheitlich anwenden.
Bei alledem wollen wir zusätzliche Belastungen für die sozialen
Sicherungssysteme vermeiden.
Gelingende Integration
Bestehende Programme zur Entlastung von Ländern und Kommunen werden wir
fortführen. Wir prüfen zusätzliche finanzielle Anreize bei freiwilligem
Engagement von Kommunen für erfolgreiche Integrationsarbeit.
Wir bekennen uns zur Integration für diejenigen mit dauerhafter
Bleibeperspektive. Dazu gehören Sprache und Arbeit. Die Zuständigkeiten
wollen wir in diesem Bereich effizienter gestalten.
Gleichzeitig sollen insbesondere diejenigen, bei denen die Ausreise
kurzfristig nicht zu erwarten ist, Angebote nach dem Grundsatz des Förderns
und Forderns für Spracherwerb und Beschäftigung bekommen. Eine
Verfestigung von Aufenthaltsrechten wollen wir dabei vermeiden.
Effizientere Verfahren
Damit die Asylverfahren schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet
werden können, erfolgt künftig deren Bearbeitung in zentralen Aufnahme-,
Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER), in denen BAMF, BA,
Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten.
In den ANkER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale
Verteilung bzw. Rückführung stattfinden.
Die Bundesrepublik Deutschland hat das Recht zu wissen, wer in unserem
Land leben will; dazu bestehen besondere Mitwirkungspflichten durch die
Ankommenden.
Das betrifft zuallererst die umfassende Identitätsfeststellung: Name,
Herkunft, Alter, Fingerabdruck. Dies findet in den AnKER-Einrichtungen
statt. Dies gilt auch für unbegleitete Minderjährige, bevor deren
Inobhutnahme durch die Jugendämter erfolgt.
Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen
eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in
angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer
zurückgeführt werden.
Vollziehbar Ausreisepflichtige müssen unser Land verlassen. Freiwillige
Rückkehr und konsequente Abschiebung sind dabei von wesentlicher
Bedeutung. Die freiwillige Rückkehr hat Vorrang. Bestehende Hindernisse
(z.B. Identitätsfeststellung, Aufnahmewillen der Herkunftsländer,
Passersatzbeschaffung, Arbeit der Potsdamer Clearingstelle, ZUR) wollen
wir weiter verringern. Wir starten eine Qualitätsoffensive für die Arbeit
des BAMF.
Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung werden Algerien, Marokko und
Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote
unter 5 Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt. Der
Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibt unberührt. Gleichzeitig
wird durch eine spezielle Rechtsberatung für besondere vulnerable
Fluchtgruppen deren besondere Schutzwürdigkeit berücksichtigt.
Wohnungsbau, Mieten, Kommunen, ländl. Raum
Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse im urbanen und
ländlichen Raum, in Ost und West.
Wohnraumoffensive
Mieten
Kommunen
Wohnraumoffensive
Unser Ziel ist es, dass 1,5 Millionen Wohnungen frei finanziert und
öffentlich gefördert gebaut werden.
Hierzu sind Maßnahmen im Bereich der Baulandmobilisierung, finanzielle
Anreize und Maßnahmen zur Eigentumsbildung erforderlich.
Wir werden die Gewinnung von Wohnbauland von Landwirten durch steuerlich
wirksame Reinvestitionsmöglichkeiten in den Mietwohnungsbau nach einer
verfassungsrechtlichen Prüfung verbessern.
Wir werden nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung den Kommunen
durch Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit einräumen,
die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern.
Wir werden den Gemeinden bundeseigene Grundstücke (BImA) für den
Wohnungsbau zu vergünstigen Konditionen zur Verfügung stellen.
Finanzielle Anreize für den Wohnungsbau werden wir durch folgende
Maßnahmen schaffen:
Wir werden durch zweckgebundene Zuweisungen die Beteiligung des Bundes
am sozialen Wohnungsbau auch für die Jahre 2020 und 2021 auf
rechtssicherer Grundlage garantieren.
Wir schaffen steuerliche Anreize für den freifinanzierten
Wohnungsbau.
Wir werden Eigentumsbildung insbesondere für Familien finanziell
unterstützen.
Mieten
Unser Ziel ist es, dass eine finanzielle Überforderung von Mietern
durch unverhältnismäßig steigende Mieten vermieden wird:
Wir werden durch Schaffung gesetzlicher Grundlagen die Einführung und
Anwendung des "qualifizierten Mietspiegels" verbreitern. Die Verlängerung
des Bindungszeitraumes für einen qualifizierten Mietspiegel werden wir
prüfen.
Die Mietpreisbremse wird zum Ende des vorgesehenen Geltungszeitraumes
auf Wirksamkeit und insbesondere unter Berücksichtigung der Erkenntnisse
aus der Rechtsprechung evaluiert.
Wir werden eine Anpassung des Wohngeldes an die jeweiligen allgemeinen
und individuellen Lebensbedingungen vornehmen. Die Veränderung der
maßgeblichen Kriterien werden wir regelmäßig prüfen.
Im Bereich der energetischen Gebäudesanierung werden die Anforderungen
der EnEV 2016 weiterhin maßgeblich sein, damit weiterer Kostenauftrieb
für die Mietpreise vermieden wird. Die anzustrebenden CO2-Einsparungen
können auch auf Quartiers- und Siedlungsebene bilanziert werden.
Modernisierungsumlagen sollen nicht zu unverhältnismäßigen Mieterhöhungen
führen. Wir werden die Modernisierungsumlage mit Blick auf die gesunkenen
Zinsen absenken und an den Zinsverlauf anpassen.
Kommunen
Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in handlungsfähigen
Kommunen im urbanen und ländlichen Raum, in Ost und West:
Wir werden alle bisher kommunal entlastend wirksamen Finanzprogramme
fortführen, sicherstellen und anpassen, u.a. die Städtebauförderung und
Integrationsprogramme.
Wir werden Strukturschwächen im ländlichen Raum, in Regionen, Städten
und Kommunen in allen Bundesländern bekämpfen, um gleichwertige
Lebensverhältnisse zu schaffen, zum Beispiel durch
Dezentralisierungsstrategien. Eine Kommission "Gleichwertige
Lebensverhältnisse" soll hierzu konkrete Vorschläge erarbeiten. Dabei
prüfen wir auch Maßnahmen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe für Kommunen
zum Beispiel mit Altenschulden und hohen Kassenkrediten.
Wir werden ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement durch
konkrete Maßnahmen unterstützen und stärken.
Landwirtschaft
Unser Ziel ist eine nachhaltige flächendeckende Landwirtschaft - sowohl
ökologisch als auch konventionell.
Dafür bedarf es einer Weiterentwicklung der Gemeinsamen Europäischen
Agrarpolitik. Wir streben eine Haushaltsausstattung im bisherigen Volumen
auf EU-Ebene an. Aber die Förderstrukturen nach 2020 müssen gezielter und
einfacher als bisher ausgerichtet werden.
Wir wollen weniger Bürokratie und mehr Effizienz für eine marktfähige
Landwirtschaft, die gesunde Lebensmittel nachhaltig produziert. Insofern
sind besonders Tier-, Natur- und Klimaschutz sowie die Wahrung sozialer
Standards im öffentlichen Interesse auch öffentlich zu fördern.
Der gesellschaftlich geforderte Wandel in der Landwirtschaft und die
veränderten Erwartungen der Verbraucher bedürfen einer finanziellen
Förderung – national wie europäisch.
Patente auf Pflanzen und Tiere lehnen wir ab. Wir halten an der
Saatgutreinheit fest. Ein Gentechnikanbau-Verbot werden wir bundesweit
einheitlich regeln (Opt-Out-Richtlinie der EU).
Wir werden mit einer systematischen Minderungsstrategie den Einsatz von
glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich einschränken mit dem Ziel,
die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden. Dazu werden
wir gemeinsam Alternativen im Rahmen einer Ackerbaustrategie entwickeln
und unter anderem umwelt- und naturverträgliche Anwendungen von
Pflanzenschutzmitteln regeln.
Die dazu notwendigen rechtlichen Maßnahmen werden wir in einem EU-
konformen Rahmen verankern. Die Umsetzung der Ackerbaustrategie werden wir
gemeinsam mit der Landwirtschaft vornehmen und adäquat mit Fördermitteln
für Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie und
insbesondere des Insektenschutzes untersetzen.
Die an der Pflanzenschutzmittel-Zulassung beteiligten Behörden statten
wir mit zusätzlichem Personal aus, um die Zulassungsverfahren zügig
durchführen zu können.
Wir sorgen für eine bessere Transparenz der Zulassungsverfahren
für Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel auf EU- und nationaler
Ebene.
Die Erkennbarkeit von tierischen Lebensmitteln, die über die gesetzlichen
Vorgaben der Haltung hinausgehen, wollen wir verlässlich, einfach und
verbraucherfreundlich gestalten. Dazu brauchen wir den mehrstufigen Ausbau
einer staatlichen Kennzeichnung anhand verbindlicher Kriterien für Fleisch
aus besserer Tierhaltung (Tierwohllabel). Der Mehraufwand muss honoriert
werden.
Wir werden Lücken in den Haltungsnormen im Tierschutzrecht schließen.
Das Töten von Eintagsküken werden wir beenden.
Wir führen eine nationale Nutztierhaltungsstrategie ein, die den Tier- und
Umweltschutz genauso beachtet wie die Qualität bei der Produktion und
Marktorientierung.
Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30
ha/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen
und ökonomischen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.
Klimaschutz, Energie und Umwelt
Klimaschutz
Energiewende
Umwelt
Klimaschutz
Wir bekennen uns zu den Klimazielen 2020, 2030 und 2050.
Die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 wollen wir so schnell
wie möglich schließen.
Das Minderungsziel 2030 wollen wir auf jeden Fall erreichen. Dies soll
unter Beachtung des Zieldreiecks Versorgungssicherheit, Sauberkeit und
Wirtschaftlichkeit sowie ohne Strukturbrüche realisiert
werden.
Wir werden eine Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung"
unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft,
Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen
einsetzen, die bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm mit folgenden Elementen
erarbeiten soll:
Maßnahmen, um die Lücke zur Erreichung des 40 %-Reduktionsziels bis 2020
so weit wie möglich zu reduzieren,
Maßnahmen, die das 2030-Ziel für den Energiesektor zuverlässig erreichen,
einschließlich einer umfassenden Folgenabschätzung,
einen Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der
Kohleverstromung einschließlich eines Abschlussdatums und der notwendigen
rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und strukturpolitischen
Begleitmaßnahmen und
die finanzielle Absicherung für den notwendigen Strukturwandel in den
betroffenen Regionen und einen Fonds für Strukturwandel aus Mitteln des
Bundes.
Ein paralleles Vorgehen soll für den Bau- und Verkehrssektor erfolgen.
Auf dieser Grundlage wollen wir ein Gesetz verabschieden, dass die
Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet.
Wir werden 2019 eine rechtlich verbindliche Umsetzung verabschieden.
Energiewende
Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik ist ein
weiterer zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend
marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Unter diesen Voraussetzungen streben wir einen Anteil von etwa 65 %
Erneuerbarer Energien bis 2030 an.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss deutlich erhöht werden, auch
um den zusätzlichen Strombedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele im
Verkehr, in Gebäuden und in der Industrie zu decken.
Vorgesehen ist eine Sonderausschreibung, mit der acht bis zehn Mio. t
CO2 zum Klimaschutzziel 2020 beitragen sollen. Hier sollen je vier Gigawatt
Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie ein Offshore-Windenergiebeitrag
zugebaut werden, je zur Hälfte wirksam in 2019 und 2020. Voraussetzung ist
die Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze.
Wir wollen
weitere Anstrengungen zum Ausbau und zur Modernisierung der Energienetze
(Netzausbaubeschleunigungsgesetz).
die Sektorenkoppelung in Verbindung mit Speichertechnologien
voranbringen.
die Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickeln und umfassend
modernisieren.
Umwelt
Wir wollen für unsere Kinder und Enkelkinder eine intakte Natur bewahren.
Dazu werden wir folgende Maßnahmen umsetzen:
Programm "Nationales Naturerbe" fortsetzen
Programm zum vorbeugenden Hochwasserschutz ausbauen
Endlagersuche zielstrebig fortsetzen
Erhalt der Biodiversität und den Artenschutz als Querschnittsaufgabe
verankern und entsprechende Bundesprogramme weiter stärken
Aktionsprogramm "Insektenschutz"
die Potenziale der Landwirtschaft für Klimaschutz und Biodiversität
nutzen
die Vermüllung der Weltmeere eindämmen; Müllvermeidung und Recycling
stärken
durch multi- und bilaterale Entwicklungszusammenarbeit den Aus- und
Aufbau von Kreislaufwirtschaftssystemen unterstützen.
Außen, Entwicklung und Bundeswehr
Deutsche Außenpolitik ist dem Frieden verpflichtet. Wir setzen uns für
eine dauerhaft friedliche, stabile und gerechte Ordnung in der Welt ein.
Gemeinsam mit unseren Partnern verfolgen wir einen umfassenden und
vernetzten Ansatz. Dabei setzen wir auf Diplomatie, Dialog und Kooperation
sowie Entwicklungszusammenarbeit.
Im Rahmen dieses vernetzten Ansatzes bleibt die Bundeswehr ein
unverzichtbarer Bestandteil deutscher Sicherheitspolitik.
Bundeswehr
Fluchtursachenbekämpfung
Türkei
Rüstungsexporte
Bundeswehr
Wir betonen den Charakter der Bundeswehr als Parlamentsarmee.
Damit sie die ihr erteilten Aufträge in allen Dimensionen sachgerecht
erfüllen kann, werden wir den Soldatinnen und Soldaten die bestmögliche
Ausrüstung, Ausbildung und Betreuung zur Verfügung stellen.
Wir werden auch unsere Ausgaben in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit,
humanitäre Hilfe und zivile Krisenprävention deutlich erhöhen.
Die Erreichung der ODA-Quote von 0,7 Prozent ist unser Ziel.
Die Bundeswehrmission im Nordirak war erfolgreich, der IS ist dort
weitgehend militärisch zurückgedrängt. Deshalb können wir das
Ausbildungsmandat im Nordirak auslaufen lassen und beenden.
Die Obergrenze des Anti-IS-Mandats zur Unterstützung und Entlastung
unserer Verbündeten, insbesondere Frankreichs, kann deutlich abgesenkt
werden.
In einem weiteren Schritt wollen wir dieses Mandat zur umfassenden
Stabilisierung und zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors insbesondere
durch capacity building weiterentwickeln.
Unsere Beteiligung am RSM-Mandat in Afghanistan wollen wir bei
unverändertem Auftrag fortsetzen.
Im Rahmen des multilateral vereinbarten Schutzkonzepts für Nordafghanistan
werden wir die Zahl der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten zum Schutz
der Ausbilder erhöhen.
Die UN-mandatierte Mission MINUSMA in Mali wird fortgesetzt. Zur Übernahme
der Feldlagerverantwortung von den Niederländern werden wir die Obergrenze
im geringen Umfang heraufsetzen.
Völkerrechtswidrige Tötungen durch autonome Waffensysteme lehnen wir ab
und wollen sie weltweit ächten.
Wir werden im Rahmen der europäischen Verteidigungsunion die Entwicklung
der Euro-Drohne weiterführen.
Fluchtursachenbekämpfung
Die Schere zwischen arm und reich weltweit darf nicht weiter
auseinanderlaufen.
Globalisierung muss gerecht gestaltet werden.
Fluchtursachen bekämpfen heißt insbesondere, sich für die unteilbaren
und universellen Menschenrechte einzusetzen, faire und nachhaltige
Handelsstrukturen zu etablieren, eine Welt ohne Hunger und Terror zu
schaffen, nachhaltig in Ausbildung, Beschäftigung, Gleichberechtigung,
Sicherheit und Frieden in Entwicklungs- und Krisenländern zu investieren
und den Aufbau von demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen zu
unterstützen.
Türkei
Die Türkei ist für uns ein wichtiger Partner und Nachbar, zu dem wir
vielfältige Beziehungen haben.
Die Lage der Demokratie, von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten
hat sich verschlechtert. Deshalb wollen wir bei den Beitrittsverhandlungen
keine Kapitel schließen und keine neuen öffnen.
Solange die Türkei die notwendigen Verpflichtungen nicht erfüllt, kann
es keine Visa-Liberalisierung oder eine Erweiterung der Zollunion geben.
Rüstungsexporte
Wir schränken die Rüstungsexporte weiter ein, schärfen die
Rüstungssexportrichtlinien aus dem Jahr 2000 und reagieren damit auf die
veränderten Gegebenheiten.
Ergänzend zu den Kleinwaffen-Grundsätzen vom Mai 2015 streben wir weitere
Restriktionen an.
Auf dieser Basis streben wir eine gemeinsame europäische
Rüstungsexportpolitik an und wollen den gemeinsamen Standpunkt der EU
fortentwickeln.
Die Bundesregierung wird ab sofort keine Ausfuhren an Länder genehmigen,
solange diese am Jemen-Krieg beteiligt sind.
Kunst, Kultur und Medien
Kunst und Kultur sind Ausdruck des menschlichen Daseins. In ihrer
Freiheit und Vielfalt bereichern sie unser Leben, prägen unsere kulturelle
Identität und schaffen Freiräume für kritischen Diskurs.
Mit einer fortschrittlichen Kulturpolitik nach Innen und Außen fördern
wir Dialog, Austausch, Verständigung und Kooperation und stärken den
Zusammenhalt in einer offenen und demokratischen Gesellschaft.
Indem wir Kultur und (kulturelle) Bildung für alle zugänglich machen,
im urbanen und ländlichen Gebiet, unabhängig von Einkommen und Herkunft,
ermöglichen wir echte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Deshalb wollen wir einen besseren Zugang zu kulturellen Einrichtungen
und Inhalten im analogen wie im digitalen Raum und gemeinsam mit Ländern
und Kommunen dafür sorgen, dass die kulturelle Infrastruktur und das
kulturelle Erbe erhalten, gestärkt und modernisiert werden.
Mit einer "Agenda für Kultur und Zukunft" entwickeln wir die
Kulturförderung des Bundes angesichts gesellschaftlicher Herausforderungen
wie Integration, Inklusion, Demografie, Digitalisierung, Gleichstellung,
Populismus, Zukunft von Arbeit und Kommunikation weiter:
Die auf ganz Deutschland gerichteten Programme zur Förderung von
Investitionen, zur zeitgenössischen Kunst- und Kulturproduktion, zur
kulturellen Infrastruktur und insbesondere zur freien Kultur sollen mit
dem Ziel einer größeren Verteilungsgerechtigkeit gestärkt sowie für
Kultur- und Bildungseinrichtungen auf den Weg ins digitale 21. Jahrhundert
geöffnet werden;
ein gesamtstaatliches Bündnis für kulturelle Bildung und Vermittlung
sowie Medienkompetenz, um den Zugang zu Kunst, Kultur, Bildung und
Medien zu stärken;
eine Stärkung der Kultur- und Bildungspolitik und der Ausbau unserer
kulturellen Infrastruktur im In- und Ausland, um die Werte unseres Landes
im globalen Wettbewerb der Narrative auch im digitalen Raum erfolgreich
zu vertreten;
eine Stärkung des Beitrags von Kultur und Bildung für ein gemeinsames
Europa;
eine Initiative für die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Presse
und Meinung, auch im Hinblick auf Exilerfahrungen;
eine Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft und die Erweiterung
der Innovations- und Außenwirtschaftsförderung sowie die Verbesserung
der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für künstlerisches und kreatives
Schaffen im Urheberrecht.
Weil es diejenigen braucht, die Kunst und Kultur schaffen, erarbeiten
wir weitere Lösungen für die besondere soziale Schutzbedürftigkeit von
Künstlern und Kreativen.
Ohne Erinnerung keine Zukunft! Zum demokratischen Grundkonsens
in Deutschland gehört die Aufarbeitung der NS-Geschichte und der
SED-Diktatur, der deutschen Kolonialgeschichte, aber auch positive Momente
unserer Demokratiegeschichte.
Demokratie braucht eine informierte und vielfältige Öffentlichkeit.
Presse- und Medienfreiheit, Medienvielfalt und -qualität sind für uns
grundlegende Werte, die wir insbesondere im digitalen Zeitalter stärken
müssen.
Bei der Vermittlung von Meinungs- und Pressefreiheit ist die Deutsche
Welle ein unverzichtbarer Akteur, den wir weiter stärken.
Arbeitsweise
Wir wollen das Vertrauen in die Demokratie und in unsere staatlichen
Institutionen stärken. Im Fall einer Koalitionsbildung werden wir durch
unsere Arbeitsweise in der Regierung und zwischen den Fraktionen deutlich
machen, dass wir uns als Bündnis der Demokratie für die Menschen in
unserem Land verstehen.
Der Deutsche Bundestag muss der zentrale Ort der gesellschaftlichen und
politischen Debatte in Deutschland sein. Wir stärken die Entscheidungsfindung
in Bundestag und Bundesrat.
Die Fraktionen werden zweimal im Jahr zu internationalen und nationalen
gesellschaftlichen Themen im Plenum Orientierungsdebatten führen.
Wir wollen, dass die Bundeskanzlerin dreimal jährlich im Deutschen
Bundestag befragt werden kann und die Regierungsbefragung neu strukturiert
wird.
Diese Vorschläge werden wir mit den anderen Fraktionen im Deutschen
Bundestag besprechen.
Die Tagesordnung der Kabinettsitzungen soll den Fraktionen vorab
mitgeteilt werden.
Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die
Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht
Gegenstand der vereinbarten Politik sind.
Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.
Zur Mitte der Legislaturperiode wird eine Bestandsaufnahme des
Koalitionsvertrages erfolgen, inwieweit dessen Bestimmungen umgesetzt
wurden oder aufgrund aktueller Entwicklungen neue Vorhaben vereinbart
werden müssen.
This is the default dialog which is useful for displaying information. The dialog window can be moved, resized and closed with the 'x' icon.